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BERICHT DER REVISIONSSTELLE

an die Generalversammlung der BERNEXPO HOLDING AG, Bern

Bericht der Revisionsstelle zur Jahresrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die Jahresrechnung der BERNEXPO HOLDING AG bestehend aus Bilanz,

Erfolgsrechnung und Anhang (Seiten 16 bis 21) für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Ge-

schäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetz-

lichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestal-

tung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die

Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstös-

sen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung

sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen ver­

antwortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung

abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den

Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu

planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei

von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungs-

nachweisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die

Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst

eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von

Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das in-

terne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die

den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil

über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die

Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität

der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung.

Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und an-

gemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlos-

sene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

Sonstiger Sachverhalt

Die Jahresrechnung der BERNEXPO HOLDING AG für das am 31. Dezember 2013 endende Geschäfts-

jahr wurde von einer anderen Revisionsstelle geprüft, die am 30. April 2014 ein uneingeschränktes

Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsauf­

sichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängig-

keit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestä-

tigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsys-

tem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes und der Reserven

dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht und empfehlen, die vorliegende Jahres-

rechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Johann Sommer

Michel Mange

Revisionsexperte, Leitender Revisor

Revisionsexperte

Bern, 30. April 2015