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BERICHT DER REVISIONSSTELLE

an die Generalversammlung der BERNEXPO HOLDING AG

Bericht der Revisionsstelle zur Konzernrechnung

Als Revisionsstelle haben wir die Konzernrechnung der BERNEXPO HOLDING AG bestehend aus

Bilanz, Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang (Seiten 6 bis 13) für das am 31. Dezember

2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den gesetz-

lichen Vorschriften und den im Anhang wiedergegebenen Konsolidierungs- und Bewertungsgrund­

sätzen verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und

Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrech-

nung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Dar-

über hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungs-

legungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der Revisionsstelle

Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung

abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den

Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu

planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei

von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungs-

nachweisen für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die

Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst

eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von

Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das in-

terne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die

den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil

über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die

Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität

der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrech-

nung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende

und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

Prüfungsurteil

Nach unserer Beurteilung entspricht die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlos-

sene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den im Anhang wiedergegebenen Konsoli-

dierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Sonstiger Sachverhalt

Die Konzernrechnung der BERNEXPO HOLDING AG für das am 31. Dezember 2013 endende Ge-

schäftsjahr wurde von einer anderen Revisionsstelle geprüft, die am 30. April 2014 ein uneinge-

schränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften

Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsauf­

sichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängig­

keit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestä-

tigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontrollsys-

tem für die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.

Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.

PricewaterhouseCoopers AG

Johann Sommer

Michel Mange

Revisionsexperte, Leitender Revisor

Revisionsexperte

Bern, 30. April 2015